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Der Kaufvorvertrag

Der Kaufvorvertrag Ein Muss bei Bauvorhaben und bei Landesdarlehen

Der Kaufvorvertrag beseitigt bei ganz alltäglichen Rechtsgeschäften, wie der Eigenschaftsübertragung einer Immobilie von einer zur anderen Privatperson, etwaige Unsicherheiten. Ganz besonders angeraten ist der Vorvertrag vor allem bei noch zu bauenden Immobilien (hier gibt es sehr konkrete gesetzliche Schutzbestimmungen). Wesentlich ist der Vertrag auch für Personen, die eine Landesförderung für Ihre Immobilie in Meran beantragen möchten: Mit dem registrierten Vorvertrag kann der Landesbeitrag beantragt werden. Die Registrierung des Vorvertrages kostet € 168,00.-  zuzüglich der Steuer von 0,50 % von der Bestätigungsanzahlung.

Anmerkung des Kaufvorvertrages im Grundbuch – Ja oder Nein?

Die Anmerkung des Kaufvorvertrages einer Immobilie im Grundbuch ist seit 1997 möglich. Jener Kaufvorvertrag, der im Grundbuch eingetragen wurde, ist gültig bzw. jene Person, die den Vertrag zuerst anmerkt, wird Eigentümer der Immobilie. Dies ist für den Käufer in spe von Vorteil, falls etwa ein Betrüger eine Immobilie mehrmals verkaufen möchte. Für den Eintrag ist ein Notariatsakt notwendig. Ein Jahr nach Ablauf der Frist zur Vollstreckung des Kaufvorvertrages verfällt die Eintragung.

Reugeld, Anzahlung und Angeld – Wo liegt der Unterschied?

• Angeld / Bestätigungsanzahlung
Diejenige Partei, die den Vertrag erfüllen möchte, hat das Recht die Durchführung des Vertrags zu fordern oder das erhaltene Angeld einzubehalten bzw. das Doppelte des geleisteten Angelds einzufordern. Die Bestätigungsanzahlung ist die übliche Form der Anzahlung – sie erschwert die Lösung des Verkaufsversprechens im Vergleich zum Reugeld.

• Reugeld
Wird im Kaufvorvertrag für die Immobilie ein Rücktrittsrecht vermerkt (für eine oder beide Parteien) hat da Angeld eine bestimmte Funktion, nämlich jene des Entgelts für den Rücktritt vom Vertrag. Das Angeld wird also zum Reugeld. Diejenige Partei, die vom Vertrag zurücktritt, verliert dann das Reugeld bzw. das geleistete Angeld.

• Anzahlung
Meist wird eine Anzahlung gefordert. Die Verbraucherzentrale rät, nicht mehr als 5.000 Euro an Anzahlung oder Reugeld vorzustrecken, in der Regel wird allerdings meist 20 % des tatsächlichen Kaufpreises verlangt.

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